Erbschein – Was genau ist ein Erbschein?

Erbschein – Was genau ist ein Erbschein?
20. Juli 2020 hejlife
In Vermächtnis
Erbschein - Was genau ist ein Erbschein?

Ein Erbschein ist im deutschen Recht ein offizielles Dokument, in dem angegeben wird, welche Personen in einem Sterbefall das Erbe antreten können. Erbscheine gibt es nur auf Antrag und darf nur dem berechtigten Personenkreis erteilt werden. Der Erbschein legitimiert den oder die Erben als Rechtsnachfolger des Verstorbenen.

Einen Erbschein beantragen beim Nachlassgericht

Ein Erbschein wird dem Erben nur auf Antrag erteilt und vom Nachlassgericht ausgestellt. Durch die Beantragung eines Erbscheins wirst Du nicht automatisch zum Erben. Das Dokument gibt lediglich wieder, welche Ansprüche eine Person auf den Nachlass von Rechts wegen hat. Das zuständige Nachlassgericht ist das Amtsgericht, welches für den letzten Wohnort der verstorbenen Person maßgebend ist. Den Antrag kannst Du dort persönlich stellen. Sobald ein Antrag auf einen Erbschein gestellt wurde, erklären sich die Erben zur Übernahme des Nachlasses bereit und können es nicht mehr ausschlagen. Sollten Schulden bestehen, werden diese miteinbezogen. Gibt es ein notarielles Testament, braucht kein Erbschein beantragt werden. Du kannst auch alles über einen Notar regeln lassen, jedoch musst Du dann etwas tiefer in die Tasche greifen.

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Diese Dokumente brauchst Du

Als Antragssteller musst Du das Verhältnis zum Erblasser und Deinen Erbanspruch nachweisen. Neben Personalausweis oder Reisepass benötigst Du die Sterbeurkunde des Erblassers, die Geburtsurkunden aller Erben und am besten alle dazugehörigen Anschriften. Sind berechtigte Erben bereits verstorben, solltest Du deren Sterbeurkunden ebenso vorlegen. Sofern ein Familienstammbuch existiert, gehört dieses auch zu den benötigten Unterlagen. Bestehende Testamente sind außerdem vorzulegen. Der Erbschein kann nur bei Vollständigkeit aller Dokumente ausgestellt werden.

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Die Dauer des Verfahrens und Gültigkeit eines Erbscheins

Wenn bei der Antragsstellung sämtliche notwendige Unterlagen vorliegen, kann das Verfahren in wenigen Wochen entschieden sein. Gibt es mehrere Berechtigte, die schwer ausfindig zu machen sind, dauert das Verfahren manchmal einige Monate, bis es zu einer Entscheidung kommt. Auch die Existenz von widersprüchlichen Testamenten kann das Verfahren verzögern. Der ausgestellte Erbschein hat eine Gültigkeit, die nicht mehr erlischt. Ist ein Erbschein einmal erteilt, so gilt dieser also zeitlich unbefristet. Zu unterschieden ist ein europäisches Nachlasszeugnis, das lediglich für die Dauer von sechs Monaten gültig ist.

Mit diesen Kosten musst Du rechnen

Bei einem Erbschein sind die Kosten für die Ausstellung nicht unbedingt überschaubar, denn die Höhe der Gebühren ist abhängig vom Wert des Nachlasses. Vorhandene Schulden werden natürlich abgezogen. Gehörten auch Grundstücke zum Eigentum des Verstorbenen, treibt das die Kosten für den Erbschein nochmals in die Höhe. Grundsätzlich müssen Erben den Verkehrswert angeben. Für einen Geschäftswert bis zu 10.000 Euro wird eine Gebühr von 75 Euro fällig, allerdings muss auch eine Gebühr für die eidesstattliche Versicherung in derselben Höhe entrichtet werden, sodass sich die Kosten letztlich auf 150 Euro belaufen. Bezahlen muss allein der Antragssteller, unabhängig davon, wie viele Erben es gibt.

Digitaler Nachlass

Ein digitaler Nachlass bezieht sich auf die Rechtspositionen eines verstorbenen Internetnutzers. Eine verstorbene Person existiert auch nach dem Ableben digital weiter. E-Mail-Accounts und Profile auf sozialen Netzwerken werden mit dem Tod nicht automatisch gelöscht. Die Pflege des digitalen Nachlasses ist mit ein wenig Aufwand verbunden, aber sehr wichtig. E-Mail-Konten und Accounts auf kommerziellen Seiten solltest Du löschen lassen, um Datenmissbrauch vorzubeugen. Wenn Du selbst für größt­mögliche Klarheit sorgen willst, kannst Du Deinen eigenen Onlinenachlass mittels eines Testaments regeln. Auf diese Weise müssen sich Deine Verwandten nicht damit befassen und Du bist auf der sicheren Seite, was Deine digitalen Aktivitäten nach dem Tod angehen.

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Hinweis: Unsere Beiträge sind keine Rechtsberatung, für rechtliche Fragen sprich bitte mit einem Anwalt oder Notar. Fotohinweis: Photo by J. Meier on Unsplash

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