Digitale Vollmacht – Was bedeutet eine digitale Vollmacht?

Digitale Vollmacht – Was bedeutet eine digitale Vollmacht?
12. August 2020 hejlife
In Vorsorge
Digitale Vollmacht - Was bedeutet eine digitale Vollmacht?

Nutzer von Social Media, E-Mail-Accounts und anderen digitalen Dienstleistungen hinterlassen nach dem Ableben zahlreiche Daten im Netz. Ein digitaler Nachlass regelt bei einem Sterbefall die Hinterlassenschaften im Internet. Für die Familie ist eine rechtzeitige Regelung sinnvoll, um ihre Trauer nicht unnötig zu erschweren. Durch eine digitale Vollmacht hast Du die Macht über den Verbleib Deiner Online-Daten.

Vorsorge mit digitalen Vollmachten treffen

Wenn Du Dich um Dein digitales Erbe vor Deinem Ableben kümmerst, ersparst Du Deinen Angehörigen eine Menge an Arbeit. Zudem bestimmst Du, was mit Deinen Daten im Internet passiert.

In Vollmachten (digitale Vollmacht) können Vertrauenspersonen benannt werden, die den digitalen Nachlass in Deinem Sinne regeln. Es lässt sich genau festlegen, was mit im Netz vorhandenen Fotos und mit Profilen in sozialen Netzwerken geschehen soll. Detaillierte Angaben darüber, welcher Vertrag gekündigt und welche Daten gelöscht werden müssen, sind auch möglich.

Damit sich die Hinterbliebenen gänzlich ihrer Trauer widmen können, lassen sich Passwörter bei einem Notar hinterlegen oder in Testamenten angeben.

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Mit dem Erbe gehen auch digitale Aktivitäten über

Bei einem Sterbefall gehen alle Rechte und Pflichten des Verstorbenen an Online-Diensten auf die Erben über. Der digitale Nachlass ist also wie das Erbe von Geld, Immobilien und Gegenständen zu behandeln. Wenn Du einen Erbschein beantragst, solltest Du Dir über diesen Umstand im Klaren sein.

Mit der Erkenntnis, dass die digitale Kommunikation für Erben komplett zugänglich wird, solltest Du als Online-Nutzer ebenso alles regeln. Lege rechtzeitig fest, wer Dein digitales Erbe verwalten und wie mit Deinen persönlichen Daten umgegangen werden soll. Die berechtigten Angehörigen können über die Konten des Verstorbenen in sozialen Netzwerken verfügen und alle persönlichen Daten in E-Mail-Diensten einsehen. Der Zugang zu den Konten ist durch Passwörter geschützt, welche Familienmitglieder und Freunde der vom Leben geschiedenen Person nur selten wissen.

Mehr zum Thema Erbschein – Was genau ist ein Erbschein?

Deshalb ist das Regeln des digitalen Nachlasses sinnvoll. Vertrauenswürdigen Menschen aus Deinem Umfeld erteilst Du mit Vollmachten (Digitale Vollmacht) die Erlaubnis zum Verwalten und den Zugang zu Konten und Accounts.

Ein Nachlassverwalter kann sich um das digitale Erbe kümmern

Mittels eines Nachlassverwalters hast Du eine befugte Person in petto, die bei Deinem Todesfall alle Online-Aktivitäten regelt. Dabei muss es sich nicht unbedingt um einen Notar oder Anwalt handeln.

Du kannst jede Person Deines Vertrauens zu Deinem Bevollmächtigten bestimmen. Videos, Fotos und andere Dokumente in persönlichen Accounts werden individuell verwaltet. Der Zugang bedarf einer Befugnis. Ohne eine entsprechende Regelung erhalten alle Erbberechtigten Verwaltungsrechte. Wenn Du aus bestimmten Gründen nicht mehr dazu in der Lage bist, Dich um Deine digitalen Angelegenheiten zu kümmern, springt der zuvor festgelegte Verwalter ein.

Mit digitalen Vollmachten kannst Du die erwählte Person dazu befähigen, sämtliche Spuren im Netz zu löschen.

Mehr zum Thema Nachlassverwalter – Wie regelt man einen Nachlass?

Online-Nachlass bei Facebook und Google

Für den digitalen Nachlass haben viele Internetanbieter oftmals keine Regelungen. Bei Facebook kannst Du ein Konto in den sogenannten Gedenkzustand versetzen. Zudem besteht die Option, einen Verwalter für das Konto zu bestimmen. Relativ neu ist die Möglichkeit, dass das Konto dauerhaft gelöscht werden kann.

Google bietet einen speziellen Manager für Kontoinaktivität an. Darüber kannst Du Google bereits zu Lebzeiten mitteilen, wann das Konto gelöscht werden soll und welche Person Zugriff auf Deine Daten haben darf.

Mehr zum Thema Digitaler Nachlass bei Facebook

In Testamenten die Handhabung von Online-Aktivitäten festlegen

Der digitale Nachlass lässt sich im Testament regeln. Dieses sollte klar formuliert, handschriftlich verfasst und unterschrieben sein. Füge dem Dokument alle Zugangsdaten zu E-Mail-Konten und anderen digitalen Diensten bei.

In Testamenten lässt sich ebenso festlegen, dass nur eine bestimmte Person Einblick in die Netzaktivität erhält. Der Gang zum Fachanwalt für Erbrecht lohnt sich, denn selbstformulierte Testamente können manchmal unwirksam sein.

Auch ein Notar kann bei der richtigen Formulierung des digitalen Nachlasses weiterhelfen. Wenn Du weißt, was mit Deinen Daten und Internetkonten nach dem Tod geschieht, kannst Du sorgloser abtreten.

Mehr zum Thema Patientenverfügungen – Die Patientenverfügung für den Fall der Fälle.


Hinweis: Unsere Beiträge sind keine Rechtsberatung, für rechtliche Fragen sprich bitte mit einem Anwalt oder Notar. Fotohinweis: Photo by Dan DeAlmeida on Unsplash

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